Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden
Belavanza · Hosts & Dancers Fassung 1.0 · Stand 28.09.2026 · Entwurf zur anwaltlichen Prüfung
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der Plattform „Belavanza“ unter den Domains belavanza.de und belavanza.com einschließlich der Web-Anwendung app.belavanza.de und aller zugehörigen Dienste (zusammen „Plattform“) durch Kunden.
(2) Anbieter und Betreiber der Plattform ist Wolfswerk IT, Mittelpilghausen 20 - 42657 Solingen, vertreten durch Alexander Wolfshohl, USt-IdNr. DE327136653, E-Mail: rudel@wolfswerk.it, Telefon: +49 212 24355800 („Belavanza“, „wir“).
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Belavanza ist berechtigt, hierfür geeignete Nachweise zu verlangen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Belavanza ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(5) Für Talente gelten gesonderte „AGB für Talente“. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt ergänzend die Datenschutzerklärung.
§ 2 Begriffe
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Kunde | Unternehmen oder Organisation, die über die Plattform Talente anfragt und bucht, zum Beispiel Aussteller, Agenturen, Veranstalter, Locations, Tanzschulen oder Produktionen. Der Kunde handelt über ein Firmenkonto („Tenant“). |
| Nutzer | Natürliche Person, die der Kunde für sein Firmenkonto berechtigt hat. |
| Talent | Selbständige Person, die ihre Leistungen als Host, Hostess oder Tänzer/in über die Plattform anbietet. |
| Bereich | „Hosts“ (Messe, Kongress, Promotion, Empfang) oder „Dancers“ (Show, Gala, Tanzschule, Produktion). |
| Anfrage | Vom Kunden erstellte Beschreibung eines Bedarfs mit Veranstaltung, Zeitraum, Anzahl und Anforderungen. |
| Angebot | Preisvorschlag eines Talents zu einer Anfrage. |
| Buchung | Verbindliche Vereinbarung zwischen Kunde und Talent nach Bestätigung durch den Kunden und Zahlung der Vermittlungsgebühr. |
| Einsatzvertrag | Der mit der Buchung zwischen Kunde und Talent geschlossene Vertrag über die Leistung des Talents. |
| Einsatzbetrag | Die mit dem Talent vereinbarte Vergütung für den Einsatz. |
| Vermittlungsgebühr | Das Entgelt des Kunden an Belavanza für die erfolgreiche Vermittlung einer Buchung. |
| Abonnement | Kostenpflichtiger Nutzungsplan des Kunden für die Plattform. |
| Einspruchsfrist | Zeitraum nach Einsatzende, in dem der Kunde Einwände gegen die Abrechnung erheben kann. |
§ 3 Leistungen von Belavanza, Rolle als Vermittler
(1) Belavanza stellt eine Online-Plattform bereit, über die Kunden Anfragen erstellen, verfügbare Talente finden, Angebote erhalten, Buchungen bestätigen, kommunizieren und die Abrechnung abwickeln können.
(2) Belavanza ist ausschließlich Vermittler. Der Einsatzvertrag kommt unmittelbar zwischen Kunde und Talent zustande. Belavanza wird nicht Vertragspartei des Einsatzvertrags, schuldet nicht die Leistung des Talents und übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen einer Buchung, für Verfügbarkeit, Eignung, Qualifikation oder Verhalten eines Talents.
(3) Belavanza betreibt keine Arbeitnehmerüberlassung und keine Arbeitsvermittlung im Sinne einer Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis. Talente sind selbständig tätig und nicht in die Arbeitsorganisation von Belavanza eingegliedert.
(4) Belavanza prüft Talente vor der Freischaltung nach den auf der Plattform beschriebenen Kriterien (Verifizierung von E-Mail und Mobilnummer, Pflichtdokumente, Identitätsprüfung über den Zahlungsdienstleister, Sichtung des Profils und bei Tänzern des Showreels). Diese Prüfung ersetzt nicht die eigene Auswahl und Einschätzung durch den Kunden.
(5) Belavanza wickelt die Zahlungen über den Zahlungsdienstleister Stripe ab (§ 9). Soweit Belavanza Einsatzbeträge vom Kunden einzieht und an Talente weiterleitet, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Talents.
(6) Belavanza ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, Funktionen zu ändern, zu ergänzen oder zu entfernen, soweit der vertragsgemäße Kern der Leistung für den Kunden erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.
§ 4 Registrierung und Firmenkonto
(1) Die Nutzung setzt ein Firmenkonto voraus. Bei der Registrierung sind wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere Firma, Anschrift, Land, Website, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. nationale Steuer-ID sowie Name, geschäftliche E-Mail-Adresse und Mobilnummer der registrierenden Person.
(2) E-Mail-Adresse und Mobilnummer werden durch Zahlencodes bestätigt. Belavanza prüft die Angaben des Kunden automatisiert (unter anderem Erreichbarkeit und Alter der Website, Übereinstimmung von E-Mail- und Website-Domain, Gültigkeit der USt-IdNr. über das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem der EU) und gibt das Firmenkonto frei. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
(3) Die registrierende Person versichert, zur Vertretung des Kunden berechtigt zu sein. Der Kunde kann weitere Nutzer einladen und ihnen Rollen zuweisen (Inhaber, Administrator, Mitarbeiter, Abrechnung). Handlungen seiner Nutzer muss der Kunde sich zurechnen lassen.
(4) Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Besteht der Verdacht eines Missbrauchs, hat der Kunde Belavanza unverzüglich zu informieren. Belavanza empfiehlt die Aktivierung der Zwei-Faktor-Anmeldung und kann diese für bestimmte Rollen verpflichtend machen.
(5) Änderungen der Firmendaten sind unverzüglich im Firmenkonto zu aktualisieren. Für Rechnungen gelten die zum Rechnungszeitpunkt hinterlegten Daten.
§ 5 Kostenlose Testphase
(1) Neue Kunden können die Plattform 14 Tage kostenlos im Umfang des Plans „Business“ testen. Die Testphase beginnt mit der Freischaltung des Firmenkontos.
(2) Während der Testphase ist kein Zahlungsmittel für das Abonnement erforderlich. Die Vermittlungsgebühr für Buchungen, die während der Testphase bestätigt werden, fällt gemäß § 8 an; hierfür ist ein Zahlungsmittel zu hinterlegen.
(3) Die Testphase endet automatisch. Wählt der Kunde bis zum Ende der Testphase keinen Plan und hinterlegt kein Zahlungsmittel, wird das Firmenkonto in einen Lesemodus versetzt: Bestehende Daten und laufende Buchungen bleiben zugänglich und werden ordnungsgemäß abgewickelt, neue Anfragen und Buchungen sind nicht möglich. Das Abonnement beginnt erst mit der aktiven Wahl eines Plans.
(4) Je Unternehmen wird nur eine Testphase gewährt. Belavanza ist berechtigt, eine erneute Testphase zu verweigern, wenn Firma, E-Mail-Domain, Steuer-ID oder Zahlungsmittel bereits für eine Testphase genutzt wurden.
§ 6 Abonnement, Pläne, Laufzeit
(1) Die Nutzung nach der Testphase erfordert ein Abonnement. Die verfügbaren Pläne, ihr Leistungsumfang (insbesondere Anzahl der Nutzer, Anzahl gleichzeitig aktiver Anfragen, Funktionen) und ihre Preise ergeben sich aus der Preisübersicht unter belavanza.de/preise in der zum Zeitpunkt des Abschlusses gültigen Fassung.
(2) Das Abonnement kommt zustande, wenn der Kunde im Firmenkonto einen Plan wählt, ein Zahlungsmittel hinterlegt und den Bestellvorgang abschließt. Belavanza bestätigt den Abschluss per E-Mail.
(3) Abonnements laufen je nach Wahl monatlich oder jährlich und verlängern sich automatisch um den gewählten Zeitraum, wenn sie nicht bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt im Firmenkonto oder in Textform.
(4) Ein Wechsel in einen höheren Plan wirkt sofort; der Differenzbetrag wird anteilig berechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Plan wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Überschreitet die Nutzung nach einem Wechsel die Grenzen des neuen Plans, kann der Kunde bestehende Anfragen abschließen, aber keine neuen über die Grenze hinaus anlegen.
(5) Zusätzliche Nutzerplätze über das Planlimit hinaus können gegen gesonderte Vergütung gemäß Preisübersicht hinzugebucht werden.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Belavanza liegt insbesondere vor bei erheblichem oder wiederholtem Verstoß gegen § 13 (Umgehungsverbot) oder § 15 (Pflichten des Kunden), bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder bei begründetem Verdacht auf Betrug.
§ 7 Anfrage, Angebot und Zustandekommen des Einsatzvertrags
(1) Der Kunde erstellt eine Anfrage mit den erforderlichen Angaben. Im Bereich „Hosts“ wählt der Kunde die Veranstaltung aus dem Katalog der Plattform oder schlägt eine neue vor. Im Bereich „Dancers“ legt der Kunde seine Veranstaltung selbst an, einschließlich Ort, Zeitplan (Probe, Auftritte) und Briefing.
(2) Die Plattform zeigt dem Kunden ausschließlich Talente, die nach ihrem Kalender im gewünschten Zeitraum verfügbar sind und die gewählten Kriterien erfüllen. Die Reihenfolge der Ergebnisse richtet sich nach den unter belavanza.de/ranking-kriterien veröffentlichten Hauptparametern, in erster Linie nach der Entfernung zwischen Wohnort des Talents und Veranstaltungsort und wahlweise nach Bewertung. Eine bezahlte Platzierung gibt es nicht.
(3) Der Kunde wählt Talente aus und sendet ihnen die Anfrage. Die Anfrage ist eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(4) Das Talent kann die Anfrage ablehnen oder innerhalb der angezeigten Antwortfrist ein Angebot abgeben. Das Angebot des Talents ist bis zum Ablauf der Antwortfrist bzw. bis zur Ablehnung durch den Kunden bindend. Soweit freigeschaltet, kann der Kunde einen Gegenvorschlag unterbreiten; die Anzahl der Verhandlungsrunden ist begrenzt.
(5) Der Einsatzvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Talents auf der Plattform bestätigt und die Vermittlungsgebühr erfolgreich gezahlt ist. Vor der Bestätigung zeigt die Plattform dem Kunden den Einsatzbetrag, die Vermittlungsgebühr und die geltenden Stornobedingungen an.
(6) Erreicht die Zahl der bestätigten Buchungen die angefragte Anzahl, ist die Anfrage vollständig besetzt. Offene Angebote anderer Talente erlöschen automatisch.
(7) Schlägt die Zahlung der Vermittlungsgebühr fehl, bleibt die Bestätigung 48 Stunden in der Schwebe. Wird die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist nachgeholt, gilt die Bestätigung als zurückgenommen, und der Einsatzvertrag kommt nicht zustande.
(8) Personenbezogene Kontaktdaten des Talents (Nachname, Telefon, E-Mail) werden dem Kunden erst nach Zustandekommen der Buchung und ausschließlich für deren Durchführung zugänglich gemacht.
§ 8 Vergütung
(1) Abonnement. Der Kunde zahlt für das Abonnement die in der Preisübersicht ausgewiesene Vergütung im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum.
(2) Vermittlungsgebühr. Für jede zustande gekommene Buchung zahlt der Kunde an Belavanza eine Vermittlungsgebühr. Ihre Höhe richtet sich nach dem Plan des Kunden zum Zeitpunkt der Bestätigung (Prozentsatz vom Einsatzbetrag bzw. bei Stundensatz vom geschätzten Einsatzbetrag, mindestens die in der Preisübersicht genannte Mindestgebühr) oder nach einer gesondert vereinbarten Kondition. Die Vermittlungsgebühr wird mit Bestätigung der Buchung fällig und nachträglich nicht neu berechnet.
(3) Einsatzbetrag. Den Einsatzbetrag schuldet der Kunde dem Talent. Er ergibt sich aus dem bestätigten Angebot, bei Stundensatz aus den über die Plattform erfassten und nicht wirksam beanstandeten Stunden. Belavanza zieht den Einsatzbetrag im Namen und für Rechnung des Talents nach Ablauf der Einspruchsfrist (§ 11) vom hinterlegten Zahlungsmittel des Kunden ein. Mit Eingang bei Belavanza bzw. beim Zahlungsdienstleister gilt der Einsatzbetrag als an das Talent gezahlt.
(4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach Sitz und Status des Kunden (Inland, EU mit gültiger USt-IdNr. im Reverse-Charge-Verfahren, Drittland). Beim Einsatzbetrag richtet sie sich zusätzlich nach dem steuerlichen Status des Talents.
(5) Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten des Talents sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind.
(6) Künstlersozialabgabe. Buchungen im Bereich „Dancers“ können beim Kunden eine Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz auslösen (Abgabesatz 2026: 4,9 %). Die Prüfung und Erfüllung dieser Pflicht obliegt dem Kunden. Belavanza ist hierfür nicht verantwortlich.
§ 9 Zahlungsabwicklung
(1) Zahlungen werden über Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., Irland, und verbundene Gesellschaften) abgewickelt. Es stehen die auf der Plattform angebotenen Zahlungsmittel zur Verfügung, derzeit insbesondere Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und PayPal. Die Zahlungsdaten werden ausschließlich bei Stripe gespeichert.
(2) Der Kunde ermächtigt Belavanza, das hinterlegte Zahlungsmittel für fällige Abonnemententgelte, Vermittlungsgebühren, Einsatzbeträge und Stornogebühren auch ohne erneute Mitwirkung des Kunden zu belasten. Bei SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde ein entsprechendes Mandat; die Frist für die Vorabankündigung wird auf einen Tag verkürzt. Erfordert eine Belastung eine zusätzliche Bestätigung (starke Kundenauthentifizierung), erhält der Kunde einen Link und hat die Zahlung innerhalb der genannten Frist zu bestätigen.
(3) Schlägt eine Belastung fehl, wird sie automatisch bis zu dreimal im Abstand von drei Tagen wiederholt. Kosten, die durch vom Kunden zu vertretende Rücklastschriften oder Rückbuchungen entstehen, trägt der Kunde.
(4) Kommt der Kunde mit Abonnemententgelten mehr als 14 Tage in Verzug, kann Belavanza das Firmenkonto in den Lesemodus versetzen. Gesetzliche Verzugsfolgen, insbesondere Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB, bleiben unberührt.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 10 Rechnungen
(1) Belavanza stellt Rechnungen elektronisch im Firmenkonto bereit und versendet sie per E-Mail. Der Kunde ist mit der elektronischen Rechnungsstellung einverstanden. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format (zum Beispiel ZUGFeRD oder XRechnung) ausgestellt.
(2) Rechnungen über Abonnemententgelte und Vermittlungsgebühren stellt Belavanza im eigenen Namen aus.
(3) Rechnungen über den Einsatzbetrag stellt Belavanza im Namen und für Rechnung des jeweiligen Talents aus, das Belavanza hierzu beauftragt hat.
§ 11 Durchführung, Zeiterfassung und Einspruch
(1) Der Kunde stellt dem Talent rechtzeitig vor dem Einsatz alle für die Durchführung erforderlichen Informationen bereit (Ansprechpartner, Treffpunkt, Akkreditierung, Dresscode, Ablauf, bei Tänzern Bühne, Musik und Zeitplan).
(2) Bei Buchungen mit Stundensatz erfasst das Talent Beginn und Ende je Einsatztag über die Plattform (Check-in und Check-out). Der Kunde kann die erfassten Zeiten in Echtzeit einsehen und je Tag bestätigen oder beanstanden.
(3) Nach Einsatzende beginnt die Einspruchsfrist (Standard 48 Stunden, maßgeblich ist der in der Buchung angezeigte Wert). Innerhalb dieser Frist kann der Kunde über die Plattform begründet Einspruch erheben, insbesondere wegen abweichender Stunden, Nichterscheinens oder erheblicher Mängel der Leistung.
(4) Ohne fristgerechten Einspruch gilt die Abrechnung als genehmigt; der Einsatzbetrag wird eingezogen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen das Talent bleiben unberührt.
(5) Über fristgerechte Einsprüche entscheidet Belavanza als neutrale Stelle nach Anhörung beider Seiten über die Freigabe des vollen, eines reduzierten oder keines Einsatzbetrags. Die Entscheidung regelt nur die Zahlungsabwicklung über die Plattform; der Rechtsweg zwischen Kunde und Talent bleibt offen.
§ 12 Stornierung
(1) Stornierung durch den Kunden. Der Kunde kann eine bestätigte Buchung über die Plattform stornieren. Bis zu der in der Buchung angezeigten Frist vor Einsatzbeginn ist die Stornierung kostenfrei. Danach fällt eine Stornogebühr gemäß der in der Buchung angezeigten Staffel an (derzeit: ab 7 Tagen vor Beginn 50 %, ab 2 Tagen vor Beginn 100 % des Einsatzbetrags). Die Stornogebühr steht dem Talent zu und wird gemäß § 8 Abs. 3 eingezogen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Talent kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(2) Die Vermittlungsgebühr wird bei einer Stornierung durch den Kunden nicht erstattet.
(3) Stornierung durch das Talent. Storniert ein Talent, wird der Kunde unverzüglich informiert und erhält automatisch passende, im Zeitraum verfügbare Ersatzprofile. Die Anfrage wird wieder geöffnet. Kommt eine Ersatzbuchung mit einem anderen Talent zustande, wird für diese keine weitere Vermittlungsgebühr erhoben. Kommt keine Ersatzbuchung zustande, erstattet Belavanza die Vermittlungsgebühr für die stornierte Buchung.
(4) Belavanza kann Buchungen in begründeten Ausnahmefällen (höhere Gewalt, nachgewiesene Krankheit, Sicherheitsbedenken) stornieren und dabei Gebühren ganz oder teilweise erlassen.
§ 13 Umgehungsverbot
(1) Die Vermittlungsleistung von Belavanza besteht wesentlich darin, Kunden und Talente zusammenzubringen. Der Kunde verpflichtet sich daher, Talente, die er über die Plattform kennengelernt hat, für einen Zeitraum von 12 Monaten nach dem letzten Kontakt über die Plattform nicht unter Umgehung der Plattform zu buchen oder buchen zu lassen, weder unmittelbar noch über Dritte.
(2) Als Kennenlernen gilt jede Anzeige des Talents in einem Suchergebnis, das der Kunde aufgerufen hat, jede Anfrage, jedes Angebot, jeder Chat und jede Buchung.
(3) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen Abs. 1, schuldet er Belavanza für jede umgangene Buchung einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Vermittlungsgebühr, die bei einer Buchung über die Plattform nach dem höchsten Satz der Preisübersicht angefallen wäre, mindestens jedoch 250 Euro. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(4) Abs. 1 gilt nicht für Talente, mit denen der Kunde nachweislich bereits vor dem ersten Kontakt über die Plattform in einer Geschäftsbeziehung stand.
§ 14 Kommunikation, Inhalte und Bewertungen
(1) Vor Zustandekommen einer Buchung erfolgt die Kommunikation zwischen Kunde und Talent ausschließlich über den Chat der Plattform. Nachrichten mit Kontaktdaten (Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Links, Messenger-Kennungen) werden automatisch blockiert. Antworten auf E-Mail-Benachrichtigungen werden dem jeweiligen Chat zugeordnet.
(2) Belavanza kann Chatverläufe einsehen, soweit dies zur Klärung von Einsprüchen, zur Missbrauchsbekämpfung oder auf Hinweis eines Beteiligten erforderlich ist.
(3) Nach Abschluss einer Buchung können Kunde und Talent einander bewerten. Bewertungen müssen wahr und sachlich sein und dürfen keine Beleidigungen, Kontaktdaten oder Tatsachenbehauptungen enthalten, die der Bewertende nicht belegen kann. Bewertungen werden veröffentlicht, sobald beide Seiten bewertet haben oder 14 Tage vergangen sind.
(4) Für Inhalte, die der Kunde einstellt (Anfragen, Briefings, Nachrichten, Bewertungen, Dateien), ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde räumt Belavanza die für den Betrieb der Plattform erforderlichen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte daran ein.
(5) Meldung rechtswidriger Inhalte. Rechtswidrige Inhalte können über die Meldefunktion der Plattform oder an [E-MAIL MELDESTELLE] gemeldet werden. Belavanza prüft Meldungen zeitnah, entscheidet sorgfältig und begründet Entscheidungen über Einschränkungen gegenüber dem Betroffenen. Gegen Entscheidungen kann innerhalb von sechs Monaten Beschwerde über die Plattform eingelegt werden. Zentrale Kontaktstelle für Behörden und Nutzer im Sinne der Art. 11 und 12 des Digital Services Act ist [E-MAIL KONTAKTSTELLE]; Kommunikation ist in Deutsch und Englisch möglich.
§ 15 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde nutzt die Plattform nur für die Buchung rechtmäßiger Leistungen im Rahmen von Messen, Kongressen, Promotion, Empfängen, Veranstaltungen, Shows, Produktionen und Tanzunterricht.
(2) Untersagt sind insbesondere:
- Anfragen mit sexualisiertem, anstößigem oder erotischem Charakter oder mit Leistungen außerhalb des Bereichs der Plattform,
- Anforderungen, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen, soweit sie nicht durch die Art der Tätigkeit gerechtfertigt sind (zum Beispiel eine Rolle in einer Show),
- die Anfrage von Personen unter 18 Jahren oder für Tätigkeiten, die gegen Jugendschutz-, Arbeitsschutz- oder Gewerberecht verstoßen,
- die Weitergabe von Talentdaten an Dritte oder deren Nutzung für andere Zwecke als die Durchführung der jeweiligen Buchung,
- automatisiertes Auslesen der Plattform, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, Einschleusen von Schadcode,
- Scheinanfragen, die nur dem Sammeln von Profilen oder Preisen dienen.
(3) Der Kunde sorgt am Einsatzort für sichere Arbeitsbedingungen, angemessene Pausen, Zugang zu Sanitäranlagen und einen respektvollen Umgang. Belästigung oder Diskriminierung von Talenten, auch durch Gäste oder Mitarbeitende des Kunden, ist unverzüglich zu unterbinden.
(4) Selbständigkeit der Talente. Der Kunde erteilt dem Talent nur auftragsbezogene fachliche Hinweise und gliedert es nicht wie einen Arbeitnehmer in seine Betriebsorganisation ein. Er nimmt keinen Einfluss auf Preisgestaltung, Kalender oder Annahme weiterer Aufträge des Talents. Belavanza weist darauf hin, dass die sozialversicherungsrechtliche Einordnung im Einzelfall von der tatsächlichen Durchführung abhängt; der Kunde kann bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren beantragen.
(5) Der Kunde ist für die Einhaltung der für ihn geltenden Pflichten selbst verantwortlich, insbesondere für Hausrecht, Akkreditierungen, Versicherungen seiner Veranstaltung und die Künstlersozialabgabe.
§ 16 Einschränkung und Sperrung
(1) Belavanza kann die Nutzung vorübergehend einschränken oder das Firmenkonto sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese AGB oder geltendes Recht vorliegen, zur Abwehr von Gefahren für die Plattform, Talente oder Dritte oder bei Zahlungsverzug nach § 9 Abs. 4.
(2) Die Einschränkung erfolgt in abgestufter Form: Lesemodus (keine neuen Anfragen und Buchungen), Sperrung für Nutzer außer Inhaber und Abrechnung, vollständige Anmeldesperre. Belavanza wählt die mildeste geeignete Maßnahme und berücksichtigt die berechtigten Interessen des Kunden, insbesondere laufende Buchungen.
(3) Belavanza informiert den Kunden über die Maßnahme und ihre Gründe in Textform, sofern dem keine gesetzlichen Pflichten oder die Gefahr weiterer Schäden entgegenstehen. Der Kunde kann Stellung nehmen. Die Maßnahme wird aufgehoben, sobald der Grund entfallen ist.
§ 17 Verfügbarkeit der Plattform
(1) Belavanza strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % im Monatsmittel an. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster, Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Belavanza liegen (zum Beispiel beim Zahlungsdienstleister, bei Telekommunikationsanbietern oder durch höhere Gewalt), sowie Störungen durch den Kunden.
(2) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Kernzeiten durchgeführt und mit angemessenem Vorlauf angekündigt.
§ 18 Haftung
(1) Belavanza haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis an Belavanza gezahlten Entgelte, mindestens jedoch 5.000 Euro.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Belavanza haftet nicht für die Leistung, das Verhalten, die Qualifikation oder das Nichterscheinen von Talenten, da Belavanza nicht Partei des Einsatzvertrags ist. Ansprüche aus dem Einsatzvertrag richtet der Kunde an das Talent.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Belavanza.
§ 19 Datenschutz
(1) Belavanza verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Kunde über die Plattform personenbezogene Daten von Talenten erhält, ist er hierfür eigenständig Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er verarbeitet diese Daten ausschließlich zur Durchführung der jeweiligen Buchung und löscht sie, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
(3) Verbindet der Kunde ein eigenes E-Mail-Postfach mit der Plattform (SMTP, IMAP oder Microsoft Graph), sichert er zu, hierzu berechtigt zu sein. Belavanza verarbeitet die Zugangsdaten verschlüsselt und ausschließlich zum Versand und Empfang von Plattformnachrichten.
(4) Soweit Belavanza im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (insbesondere Daten der Nutzer und Kontakte des Kunden im Firmenkonto), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der im Firmenkonto bereitgestellt wird.
§ 20 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen nicht öffentlichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Preise, Konditionen und Geschäftsgeheimnisse, vertraulich. Dies gilt über das Vertragsende hinaus für drei Jahre.
§ 21 Vertragsende und Datenexport
(1) Mit Ende des Abonnements wechselt das Firmenkonto für 30 Tage in einen Lesemodus. In dieser Zeit kann der Kunde seine Daten (Anfragen, Buchungen, Rechnungen) exportieren.
(2) Nach Ablauf dieser Frist werden personenbezogene Daten gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Rechnungen und Buchungsbelege werden gemäß den gesetzlichen Fristen aufbewahrt.
(3) Laufende Buchungen werden unabhängig vom Vertragsende nach diesen AGB abgewickelt.
§ 22 Änderungen dieser AGB
(1) Belavanza kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist, insbesondere wegen geänderter Rechtslage, Rechtsprechung, behördlicher Vorgaben, technischer Entwicklungen oder neuer Funktionen, und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Belavanza teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge weist Belavanza in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, können beide Parteien das Abonnement zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.
(3) Änderungen der Preise für das Abonnement gelten erst ab dem nächsten Verlängerungszeitraum. Bei einer Erhöhung um mehr als 5 % kann der Kunde zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
§ 23 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist [Solingen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Belavanza bleibt berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
(3) Vertragssprache ist Deutsch. Eine englische Übersetzung wird zur Verfügung gestellt; im Zweifel gilt die deutsche Fassung.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Anlage 1 · Stornostaffel (Standard, maßgeblich ist die Anzeige in der Buchung)
| Zeitpunkt der Stornierung durch den Kunden | Stornogebühr (an das Talent) |
|---|---|
| mehr als 14 Tage vor Einsatzbeginn | 0 % |
| 14 bis 7 Tage vor Einsatzbeginn | 25 % |
| weniger als 7 Tage vor Einsatzbeginn | 50 % des Einsatzbetrags |
| weniger als 2 Tage vor Einsatzbeginn | 100 % des Einsatzbetrags |
Anlage 2 · Preisübersicht: belavanza.de/preise (Pläne Start, Business, Enterprise, Vermittlungsgebühren, Mindestgebühr, Zusatznutzer)